INtegration


Deutschkurse, Sprachenschulen , Integrationskurse

Deutsch für ausländische Frauen
Deutsch als Fremdsprache
Vorbereitungskurs zur Einbürgerung

Ohne Bildung keine Integration
Qualifizierung ist der Schlüssel für die Zukunft

Integrationskurse:
Deutsch - und Orientierungskurse nach dem Zuwanderungsgesetz
Durch Integrationskurse  werden  ausreichende Deutschkenntnisse und Grund-
kenntnisse der  Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt. Integrationskurse
bestehen aus einem Basis- und Aufbaudeutschkurs von derzeit 600 Unterrichts-
stunden und einem  Orientierungskurs  über Grundkenntnisse der Gesellschafts ordnung von 30 Unterrichtsstunden.

Zudem gibt es spezielle Integrationskurse (945 Stunden) für Eltern, Jugendliche,
Frauen und Teilnehmer, die noch nicht schreiben und lesen können. Für Personen
mit einem erhöhten sprachpädagogischen Förderbedarf können Förderkurse ein-
gerichtet werden. In  Intensivkursen  (430 Stunden)  lernen Teilnehmer, die auf-
grund  ihrer Vorkenntnisse  das Ziel  des Integrationskurses  schneller erreichen
können.

Die Teilnehmer dürfen auf Antrag den Aufbausprachkurs (300 Unterrichtsstunden)
wiederholen, wenn sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen und in
der Sprachprüfung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.

Für folgende Personengruppen kommen Integrationskurse in Betracht:

1. Ausländerinnen und Ausländer, die nach dem 01.01.2005 eingereist sind und
sich hier nicht nur vorübergehend aufhalten, haben einen Anspruch auf Integra-
tionskurse.
2. Ausländerinnen  und Ausländer, die  vor  dem  01.01.2005 eingereist sind,
können zur Teilnahme an einem Integrationskurs  aufgefordert werden, wenn
sie besonders integrationsbedürftig sind oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozial-
geld beziehen.
3. Alle Ausländer/innen, die sich hier länger aufhalten und keinen Anspruch auf
Integrationskurse haben, können auf Antrag  zur  Teilnahme an einem Integra-
tionskurs zugelassen werden. Die  Zulassung  erfolgt über  das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Derzeit  wird die  Zulassung  dieser  Personengruppe
großzügig gehandhabt.

Die Antragsformulare sind über die Kursanbieter, über die Ausländerbehörde
oder über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhältlich.

Für weitere Fragen stehen folgende Behörden zur Verfügung:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
www.bamf.de

VHS Zweibrücken
www.vhs-zweibruecken.de


Deutschkurse werden von folgenden Bildungsinstituten angeboten:

Volkshochschule der Stadt Zweibrücken
www.vhs-zweibruecken.de

VHS Zweibrücken
Johann-Schwebel-Str.1
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332 209-740
Fax: 06332 209-745
Email

Internationaler Bund
Email

Bildungszentrum Pfalz/ Saarland
Herr Jörg Wünnenberg
Dr.-Ehrensberger-Straße 37
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332 - 9716-0
Fax: 06332 - 9716-97


Migrationserstberatung

Ziel der Migrationserstberatung ist es, den Integrationsprozess bei
Neuzuwanderern zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.

Fachdienst für Migration und Integration / MEB
Waisenhausstraße 5
66954 Pirmasens
Tel.: 06331 / 2236-24
Fax: 06331 / 2236-30
Email

 

 
   






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Hintergrundbild: Würfel
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