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INtegration
Deutschkurse, Sprachenschulen , Integrationskurse
● Deutsch für ausländische
Frauen
● Deutsch als Fremdsprache
● Vorbereitungskurs zur Einbürgerung
Ohne Bildung keine Integration
Qualifizierung ist der Schlüssel für die Zukunft
Integrationskurse:
Deutsch - und Orientierungskurse nach dem Zuwanderungsgesetz
Durch Integrationskurse werden ausreichende Deutschkenntnisse
und Grund-
kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt. Integrationskurse
bestehen aus einem Basis- und Aufbaudeutschkurs von derzeit 600 Unterrichts-
stunden und einem Orientierungskurs über Grundkenntnisse
der Gesellschafts ordnung von 30 Unterrichtsstunden.
Zudem gibt es spezielle Integrationskurse (945 Stunden) für Eltern,
Jugendliche,
Frauen und Teilnehmer, die noch nicht schreiben und lesen können.
Für Personen
mit einem erhöhten sprachpädagogischen Förderbedarf können
Förderkurse ein-
gerichtet werden. In Intensivkursen (430 Stunden) lernen
Teilnehmer, die auf-
grund ihrer Vorkenntnisse das Ziel des Integrationskurses
schneller erreichen
können.
Die Teilnehmer dürfen auf Antrag den Aufbausprachkurs (300 Unterrichtsstunden)
wiederholen, wenn sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen
und in
der Sprachprüfung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
Für folgende Personengruppen kommen Integrationskurse
in Betracht:
1. Ausländerinnen und Ausländer, die nach dem 01.01.2005 eingereist
sind und
sich hier nicht nur vorübergehend aufhalten, haben einen Anspruch
auf Integra-
tionskurse.
2. Ausländerinnen und Ausländer, die vor dem
01.01.2005 eingereist sind,
können zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert
werden, wenn
sie besonders integrationsbedürftig sind oder Arbeitslosengeld II
bzw. Sozial-
geld beziehen.
3. Alle Ausländer/innen, die sich hier länger aufhalten und
keinen Anspruch auf
Integrationskurse haben, können auf Antrag zur Teilnahme
an einem Integra-
tionskurs zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt über
das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Derzeit wird die Zulassung
dieser Personengruppe
großzügig gehandhabt.
Die Antragsformulare sind über die Kursanbieter, über die Ausländerbehörde
oder über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhältlich.
Für weitere Fragen stehen folgende Behörden zur Verfügung:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
www.bamf.de
VHS Zweibrücken
www.vhs-zweibruecken.de
Deutschkurse werden von folgenden Bildungsinstituten angeboten:
Volkshochschule der Stadt Zweibrücken
www.vhs-zweibruecken.de
VHS Zweibrücken
Johann-Schwebel-Str.1
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332 209-740
Fax: 06332 209-745
Email
Internationaler Bund
Email
Bildungszentrum Pfalz/ Saarland
Herr Jörg Wünnenberg
Dr.-Ehrensberger-Straße 37
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332 - 9716-0
Fax: 06332 - 9716-97
Migrationserstberatung
Ziel der Migrationserstberatung ist es, den Integrationsprozess bei
Neuzuwanderern zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.
Fachdienst für Migration und Integration / MEB
Waisenhausstraße 5
66954 Pirmasens
Tel.: 06331 / 2236-24
Fax: 06331 / 2236-30
Email
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